Die am 17. Oktober 2017 im Ausschuss für Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und
Verkehr (SUPV) zu treffende Entscheidung zur Erneuerung der Turmstraße in Rhein-
bach war nicht leicht. Zum einen ist die Turmstraße ein dringender Sanierungsfall. Die
Fahrbahn ist verschlissen, die Bürgersteige haben in vielen Bereichen erhebliche Schä-
den. Und vor allem der Abwasserkanal weist dringendsten Handlungsbedarf auf. Für
81% des Kanals besteht akuter bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf. Insbesondere bei
den Schachtbauwerken sind umgehende Reparaturen zum Erhalt der Standsicherheit
notwendig. Gleichzeitig muss aufgrund des Alters und des baulichen Zustandes das
Rohrnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung erneuert werden. Zum anderen ist es
bei diesem anstehenden Aufwand nur verständlich, dass im Zuge der Sanierung gleich-
zeitig eine Umgestaltung der Turmstraße vorgesehen ist.
„Die Turmstraße ist für den Rheinbacher Innenstadtbereich eine verkehrswichtige Stra-
ße, die neben der Erschließungsfunktion für die angrenzende Wohnbebauung besonde-
re Bedeutung hat als Hauptschulweg für die Schulen im Bereich der Innenstadt sowie
die unmittelbar anliegende Grundschule Sürster Weg. Sie hat deshalb auch einen ho-
hen Anteil an Fußgänger- und Fahrradverkehr.“ erklärte Hans Peter Höfel, verkehrspoli-
tischer Sprecher der CDU-Fraktion, die Bewertung als verkehrswichtige Straße. „Zudem
werden wichtige infrastrukturelle Einrichtungen der Kernstadt, wie die Feuerwache und
die Grundschule Sürster Weg, über die Turmstraße angefahren.“
Dem Beschluss des zuständigen SUPV im Juli 2011 folgend, die Turmstraße als ver-
kehrswichtige Straße zu klassifizieren, entwickelte die Verwaltung in Abstimmung mit
Trägern öffentlicher Belange drei Ausbauvarianten; sie unterschieden sich in den unter-
schiedlichen Breiten der Bürgersteige, mit oder ohne Schutzstreifen für Fahrradfahrer,
vor allem aber auch im Umfang des anschließend zur Verfügung stehenden Parkraums.
Sie wurden den Anliegern und interessierten Bürgern am 16.11.2016 in Form einer
Bürgerinformation vorgestellt. Als Ergebnis erarbeitete die Verwaltung dann eine „opti-
mierte Variante 3“.
Lorenz Euskirchen, FDP-Ratsherr, fasst die für seine Fraktion wichtigen Kriterien zu-
sammen: „Die optimierte Variante 3 entspricht dem heutigen Stand der Technik. Be-
sonders wichtig sind der Erhalt des Parkraumangebots, der besondere Schutz für Kin-
der bis 10 Jahre, die auch in Begleitung ihrer Eltern die Bürgersteige auch als Radfah-
rer nutzen können, die Rechts-vor-Linksregelung, die 30 km/h Begrenzung und die op-
timierten Übergänge im Bereich der Einmündungen zur Martinstraße und zur Münster-
eifelerstraße.“
Nach eingehender Diskussion und Abwägung aller Vor- und Nachteile hat sich der Aus-
schuss nach einer weiteren Bürgerinformation am 11.09.17 jetzt für einen guten Kom-
promiss entschieden: einen Ausbau auf Basis der sog. optimierten Variante 3 mit einer
Fahrbahnbreite von knapp 6 Metern – ausreichend für Begegnungsverkehr – , beidsei-
tig ca. 2 Meter breiten Bürgersteigen, Parkstreifen für den ruhenden Verkehr und die
Option für eine Baumbepflanzung. Zudem folgte er dem Vorschlag von Hans Peter
Höfel, neben der „Rechts-vor-Links-Regelung“ eine durchgehende Begrenzung auf
30km/h anzuordnen sowie nach Ende des Ausbaus der Turmstraße die Anbringung der
Fahrradangebotsstreifen zu prüfen.
"Die Entscheidung des Ausschusses ist auch ein Zeichen gegen Politikverdrossenheit.“
bewertet David Maaß, CDU-Ratsherr, diesen Beschluss. “In der Bürgerversammlung ist
sehr deutlich geworden, dass die große Mehrheit der beteiligten Bürger die optimierte
Variante 3 und damit auch den Erhalt der Parkplätze bevorzugt. Die Politik ist gut bera-
ten, hier den Wunsch der Bürgerschaft aber auch die Belange der Verkehrssicherheit
angemessen zu berücksichtigen."
Foto: CDU- und FDP-Politiker vor Ort: v.lks. Tamara Vogt, Lorenz Euskirchen, David
Maaß und Hans Peter Höfel
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