Fußgängerzone im Bereich der Hauptstraße: Ein Antrag, der viele Fragen offen lässt

16.03.2021
Pressemitteilung

Die Diskussionen um eine reine Fußgängerzone im Bereich der Rheinbacher Hauptstraße geht in die nächste Runde. Der Rat der Stadt Rheinbach hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 den Antrag der Grünen, eine „Roadmap“ vorzulegen, an deren Ende als bevorzugte Variante die Errichtung einer Fußgängerzone auf der Hauptstraße steht, zu weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Mobilität verwiesen. Dieser Antrag ist in jetziger Form unausgereift und kann die folgenden Fragen nicht beantworten:
+ Die Umwidmung der Hauptstraße in eine Fußgängerzone reduziert keinen Verkehr, sondern verlagert ihn nur. Welche Bereiche Rheinbachs werden den Mehrverkehr aufnehmen müssen?
+ Steigert eine Fußgängerzone mittelbar die Notwendigkeit eines Lückenschlusses der Umgehungsstraße?
+ Wo sollen Bushaltestellen entstehen, um die Anbindung der Hauptstraße und ihrer Geschäfte an den ÖPNV sicher zu stellen?
+ Die Hauptstraße ist zur Zeit als Landesstraße in der Baulast des Landes NRW. Die Umwidmung einer Landstraße in eine Fußgängerzone ist nicht vorstellbar. Es bleibt also die Frage, wie die Landstraße L 113 zukünftig geführt werden soll und wie die Verkehre, die zur Zeit die Hauptstraße nutzen, anderweitig durch oder um Rheinbach herum geleitet werden sollen.
+ Welche Auswirkungen hat eine Fußgängerzone auf das Gewerbe in Rheinbach und wie soll zukünftig der Lieferverkehr ermöglicht werden?
+ In der Hauptstraße, aber auch in den unmittelbar angrenzenden Straßen wohnen Anwohner. Wie sollen sie zukünftig ihre Wohnungen erreichen können? Und wie soll der Verkehr zur Grundschule St. Martin in der Bachstraße geführt werden?
+ Welche Auswirkungen hat eine Fußgängerzone auf die Wegführung und Fahrzeiten der Rettungsdienste wie Feuerwehr und Krankenwagen?
Natürlich ist die Kernstadt ein wichtiges Aushängeschild unserer Stadt. Die Stadt Rheinbach braucht jedoch aus Sicht der CDU ein umfassendes Verkehrskonzept, das alle Verkehrsträger gleichermaßen berücksichtigt. Die Bevorzugung einzelner Verkehrsträger in einigen Bereichen, ohne alle Verkehre und Verkehrsträger im Auge zu haben, hilft nicht, sondern schafft nur an anderer Stelle Probleme. Daher ist die CDU gegen die Zielvorgabe einer Fußgängerzone im Verkehrskonzept.
Unbeschadet dessen waren sich alle Parteien im Kommunalwahlkampf einig, dass eine Verkehrsreduzierung in der Hauptstraße im Interesse aller ist. Bis zum Aufzeigen einer besseren Lösung hält die CDU einen verkehrsreduzierten Bereich  („shared space“, Tempo 20) für die beste Alternative.